Sie sei seit Jahren in einer Notsituation und in ihrer Existenz bedroht. Sie sei aufgrund ihrer eingeschränkten/aufgehobenen Fortbewegung nicht in der Lage gewesen, bei der Poststelle eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu übergeben. Die Beschuldigte habe wissentlich und gesetzeswidrig die gepfändeten Beträge entwendet, obwohl sie gewusst habe, dass sie eine eingeschränkte/aufgehobene Fortbewegung habe und ihre Rechte kaum/gar nicht erfüllen könne. Sie habe von ihr das Unmögliche verlangt.