Gegen die Pfändungsurkunde sei keine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht worden. 3.6 In den abschliessenden Bemerkungen führt die Beschwerdeführerin ergänzend an, die Beschuldigte habe unvollständige Unterlagen betreffend die Pfändungsgruppe Nr. 223000237 (richtig: 223000273) eingereicht. Es fehle die gesamte Korrespon-