Falls die Beschwerdeführerin die nötigen Dokumente vorlegen könnte und sich herausstellen würde, dass sie recht habe, würde ein Schuldschein ausgestellt. Dies würde jedoch eine Kooperation der Beschwerdeführerin erfordern. Diese habe mit der Strafanzeige den falschen Weg eingeleitet. Sie hätte bei der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Beschwerde erheben können, was ihr bereits erklärt worden sei. Herr C.________ des Betreibungsamtes D.________, welcher mittlerweile pensioniert sei, sei bereits mehrfach bei der Beschwerdeführerin persönlich vorbeigegangen. Es sei jedoch nicht möglich gewesen, sachdienlich mit ihr zu sprechen.