Normalerweise werde bei den Schuldnern vorbeigegangen. Dies sei bei der Beschwerdeführerin indes schwierig, da sie die Betreibungsbeamten einfach anschreie und nicht kooperiere. Der Fall wäre einfach. Die Beschwerdeführerin müsste mit allen Unterlagen zum Betreibungsamt kommen. Sobald alle Unterlagen vorlägen, könnte der Fall richtig beurteilt werden. Die Beschwerdeführerin sende einfach E-Mails, welche sich auf keine Beweise stützten. Damit könne nicht gearbeitet werden. Falls die Beschwerdeführerin die nötigen Dokumente vorlegen könnte und sich herausstellen würde, dass sie recht habe, würde ein Schuldschein ausgestellt.