3 den. Danach sei abgewartet worden, ob die Beschwerdeführerin reagiere. Da sie dies nicht getan habe, sei am 20. April 2023 die Pfändungsurkunde erlassen und erneut eine gewisse Zeit abgewartet worden. Weil die Beschwerdeführerin immer noch nicht reagiert habe, sei schliesslich nach Ablauf der Rechtsmittelfrist das Geld an die Gläubiger verteilt worden. Die Korrespondenz gehe über sie, da die Beschwerdeführerin so viele E-Mails schreibe. Normalerweise werde bei den Schuldnern vorbeigegangen.