Vermögenswerte bei der Postfiliale als Barschaft bezogen und auf dem Betreibungsamt D.________ in F.________ (Örtlichkeit) deponiert habe. Beim Konto bei der PostFinance AG handle es sich um ein reines IV-Renten-, IV- Hilflosenentschädigung- und EL-Konto. Die Beschuldigte habe sich damit des Betrugs und des Amtsmissbrauchs strafbar gemacht. Zudem müsse eine Urkundenfälschung in Betracht gezogen werden, da unklar sei, welche Urkunde es der Beschuldigten ermöglicht habe, die Vermögenswerte von ihrem Konto abzuheben.