223000273 ein. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte unter Verweis auf die Ausführungen in der angefochtenen Verfügung die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2023 reichte die Beschwerdeführerin abschliessende Bemerkungen ein.