Mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. Dezember 2023 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigten Gelegenheit gewährt, eine Stellungnahme einzureichen. Das Betreibungsamt D.________ wurde aufgefordert, der Beschwerdekammer in Strafsachen die Akten des Betreibungs- und Pfändungsverfahrens betreffend die Pfändungsgruppe Nr. 223000237 (richtig: 223000273) zur Einsicht zuzustellen. Mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2023 beantragte die Beschuldigte die Abweisung der Beschwerde und reichte das Dossier der Pfändungsgruppe-Nr. 223000273 ein.