1. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der Strafklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) gegen die Dienststellenleiterin der Dienststelle D.________ des Betreibungsamtes D.________ A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs, Betrugs, Urkundenfälschung und Nötigung nicht an die Hand. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 24. November 2023 Beschwerde.