__ AG gerückt sein. Wie dem Haftantrag entnommen werden kann, gilt es im Weiteren unter anderem die anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers sichergestellten elektronischen Geräte, insbesondere die Mobiltelefone, sowie die erhobenen DNA-Spuren und das vorhandene Videomaterial auszuwerten und allfällige weitere Beteiligte sowie die Abnehmer des Deliktsguts aus den vorherigen Einbruchdiebstählen zu ermitteln. Konkret ist abzuklären, ob die angehaltene Täterschaft (Anmerkung der Kammer: der Beschwerdeführer und J.___