(Nachname) ist, sowie der E.________ AG, deren einzelzeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied O.________ (Vorname) Q.________ (Nachname) ist (vgl. dazu die aktenkundigen Handelsregisterauszüge der genannten Gesellschaften). In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass dem Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 13. November 2023 entnommen werden kann, dass der im Verfahren gegen den Beschwerdeführer mitbeschuldigte J.________ für eine «Firma R.________» arbeitet, wobei es sich um die D.________ GmbH handeln dürfte (vgl. auch V.________ (Website) [zuletzt besucht: 5. Dezember 2023]).