7 hat (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 12. November 2023, S. 1- 2 Z. 44 [zur Person]; http://www.uid.admin.ch/Detail.aspx?uid_id=T.________ (UID) [zuletzt besucht: 5. Dezember 2023]). Welcher Arbeit der Beschwerdeführer davor nachgegangen ist, ist unbekannt. Dem Beschwerdeführer ist zwar zuzustimmen, wenn er vorbringt, dass der Umstand, dass sich der Sitz des Unternehmens mit seiner Wohnadresse deckt, einer modernen und kostengünstigen Lösung entspricht.