Beim gegenwärtigen Verfahrensstand basiere der dringende Tatverdacht des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs namentlich auf den Beobachtungen und Feststellungen der Kantonspolizei Bern gemäss deren Berichtsrapport vom 13. November 2023. Daraus gehe hervor, dass der Beschwerdeführer nach einem der Einbruchdiebstähle zum Nachteil der Firma G.________ AG nach kurzer Flucht zusammen mit J.________ durch die Polizei habe angehalten werden können. Dabei hätten zwei Taschen mit Deliktsgut sichergestellt werden können.