Auffällig ist, dass die Täterschaft jeweils ein Zeitfenster in der Nacht von Samstag auf Sonntag ausnutzt, in welchem niemand in der Firma anwesend ist. Gemäss Herrn I.________, Abteilungsleiter der Firma G.________ AG, würde an allen anderen Tagen rund um die Uhr im Betrieb gearbeitet. Die Täterschaft wurde bei ihrem Vorgehen von der fest installierten Videoüberwachungsanlage der Firma erfasst. Durch die Polizei wurden zusätzliche Kameraüberwachungen sowie ein Alarmierungssystem installiert.