Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22. November 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Entscheid KZM 23 1544 des kantonalen Zwangsmassnahmengericht vom 15. November 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen, allenfalls unter den als geboten erachteten Auflagen. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge –