3.4 Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, die Sachlage sei unklar. Gemäss dem Anzeigerapport bestehe aufgrund der Sicht des schreibenden Polizisten die Möglichkeit, dass das Motorrad ganz am Rand der rechten Fahrspur (Richtung Zentrum) gefahren sei und es somit viel Platz auf der linken Seite gegeben habe. Dadurch habe der Beschuldigte genügend Platz gesehen, um das Motorrad zu überholen. Es sei entsprechend anzunehmen, dass bei diesem Manöver das Auto das Motorrad touchiert habe und der Lenker dadurch für einen kurzen Augenblick die Kontrolle verloren habe.