Er sei zu 100 % nicht schuld an diesem Unfall. Die Beschwerdeführerin wurde ebenfalls am 6. Mai 2023 polizeilich als Auskunftsperson befragt. Sie hielt fest, dass sie auf der D.________ (Strasse) von der Autobahn herkommend in Richtung Bern gefahren seien. Sie sei hinten auf dem Motorrad gesessen, welches ihr Sohn gefahren habe. Sie habe sich nicht gross auf den Verkehr geachtet, da sie nicht selber gefahren sei. Der Autofahrer sei ihr schon an der vorderen Ampel aufgefallen, da er am Telefon gewesen sei. Als sie bei der nächsten Ampel vor der Kreuzung losgefahren seien, sei plötzlich wieder dieser Autofahrer gekommen und habe rechts auf ihre Spur gewollt und sie bereits touchiert.