3 ren sei und der Lenker nicht gewusst habe, wo er hingewollt habe. Der Fahrer habe, als er ausgestiegen sei und sein Auto begutachtet habe, den Anschein gemacht, als sei es ihm egal, was gerade passiert sei. Der Beschuldigte wurde am 6. Mai 2023 als Auskunftsperson polizeilich befragt. Er schilderte, dass er mit dem Firmenfahrzeug seines Kollegen auf der D.________ (Strasse) Richtung G.________ (Örtlichkeit) gefahren sei. Er habe Richtung Stadt fahren wollen und sei korrekt auf der Spur um geradeaus zu fahren gewesen. Er lebe in Bern und kenne die hiesige Situation.