3.2 F.________ wurde am 6. Mai 2023 als beschuldigte Person zum Unfallhergang polizeilich einvernommen. Er gab an, dass er mit seiner Mutter (Beschwerdeführerin) unterwegs in die Stadt Bern gewesen sei. Auf der Höhe der D.________ (Strasse) beim Abzweiger zum E.________ (Parkhaus) sei er auf dem Streifen gefahren, welcher Richtung Zentrum geführt habe. Dort, wo es von zwei auf drei Streifen gewechselt habe, sei er wieder auf dem Streifen gefahren, welcher Richtung Zentrum, d.h. geradeaus, geführt habe. Plötzlich habe er von hinten einen Ruck gespürt. Er meine, dass der Ruck von links hinten gekommen sei.