, am 21. November 2023 Beschwerde. Sie stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland vom 9. November 2023 sei aufzuheben; 2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland sei anzuweisen, ein Verfahren gegen A.________ zu eröffnen und die Strafuntersuchung einzuleiten; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.