1. Mit Verfügung vom 9. November 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01; einfache Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes) sowie fahrlässiger Körperverletzung nicht an die Hand. Hiergegen erhob die Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Fürsprecher C.________, am 21. November 2023 Beschwerde.