Die Tatsache, dass beim Abschluss der Vereinbarung ausdrücklich die Einreichung einer «Bankgarantie» verlangt wurde, deutet vielmehr daraufhin, dass beim Beschwerdeführer bereits zu diesem Zeitpunkt ein gewisses Misstrauen oder zumindest eine Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit der Beschuldigten bestanden haben muss. Wie der Beschwerdeführer in seiner Strafanzeige vom 15. März 2021 selbst vorbringt, seien ihm die finanziellen Verhältnisse der Beschuldigten im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht bekannt gewesen.