Als Bedingungen verlangte die F.________ (Bank) unter anderem, dass sich die Eigenmittel am Kaufpreisdatum auf einem Konto, lautend auf den Namen der Beschuldigten, bei der Raffeisenbank Region Burgdorf befinden und die Obergeschosswohnung ab dem 1. November 2014 vermietet werden muss. Gemäss Kontoauszug der F.________ (Bank) vom Jahr 2014 befanden sich im Zeitraum vom 15. April 2014 bis 31. Dezember 2014 zwischen CHF 0.00 und CHF 36'598.00 auf ihrem Konto.