3 Gemäss den Aussagen der Beschuldigten, was sich den letztlich auch mit den Akten deckt, scheiterte die Abwicklung der Vereinbarung an anderen Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, über welche sie sich, wie bereits ausgeführt auch im Rahmen von mehreren privatrechtlichen Klage-, aber auch Strafverfahren auseinandergesetzt haben.