2 an Bedingungen geknüpfte Finanzierungsbestätigung bei der Schlichtungsbehörde ein. Der Beschwerdeführer machte gegen die Finanzierungsbestätigung keine Einwände geltend, woraufhin die Vereinbarung am 1. Mai 2014 gerichtlich genehmigt wurde. Nachdem der Beschwerdeführer im Mai 2015 aus der Obergeschosswohnung ausgezogen war, folgten diverse Zivil- und Strafverfahren rund um die Rückübertragung der Liegenschaft, da diese bis heute nicht übertragen werden konnte.