5. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, a.v.d. Rechtsanwältin E.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Leitender Staatsanwalt L.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 13. Mai 2024 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: