___ eine amtliche Entschädigung von CHF 3’486.65 (inkl. Auslagen und MWST) geltend, wovon CHF 3’371.00 (inkl. Auslagen und MWST von 7.7%) auf das Jahr 2023 und CHF 115.65 (inkl. Auslagen und MWST von 8.1%) auf das Jahr 2024 entfallen. Betreffend den anwendbaren Tarifrahmen kann auf die bereits gemachten Ausführungen verwiesen werden. Unter Berücksichtigung der am 2. Mai 2024 nachgereichten detaillierten Auflistung der erbrachten Leistungen und den von Rechtsanwältin E.________ bereits eigens vorgenommenen Kürzungen erweist sich das geltend gemachte Honorar als angemessen. Dementsprechend wird Rechtsanwältin E._____