10 nach mehrfachem Nachfragen daran erinnern konnte, in die Würdigung der Aussagen der beteiligten Personen miteinzubeziehen. Dies umso mehr, als sie klar im Widerspruch zu den Schilderungen von D.________, wonach die Situation auf dem Rastplatz sehr aufgewühlt und dramatisch gewesen sei und sie – wie erwähnt – einen Nervenzusammenbruch erlitten habe, steht.