Dazu, wie dieses Ärgern ausgesehen haben soll, machte sie trotz mehrfacher Nachfrage keine näheren Angaben bzw. wusste sie dies gerade nicht mehr (Videoaufnahme der Kindsbefragung von C.________ vom 10. August 2022, ab Minuten 17:30, 20:00 und 22:10). Auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin mehrfach einen Dialog mit ihrem Vater wiedergab, wonach sie (oder G.________) «Stopp» gerufen und der Beschuldigte stets gesagt habe, dass es «beim Papi gib es kein Stopp» gebe (Videoaufnahme der Kindsbefragung von C.________ vom 10. August 2022, ab Minuten 18:10 und 18:45), vermag den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern