Soweit in der Beschwerde vorgebracht wird, die detaillierteren Aussagen liessen sich dadurch erklären, dass die Beschwerdeführerin zwischenzeitlich einige Monate älter geworden sei, sie Fortschritte in der Entwicklung gemacht habe und die Reittherapeutin eine wichtige Vertrauensperson geworden sei, ist dem in einem ersten Schritt entgegenzuhalten, dass in dieser Zeit auch Raum für (weitere) Suggestionen bestanden hat. Weiter ist zu beachten, dass das Einführen mehrerer Finger einer erwachsenen Person in die Scheide eines Kleinkindes, wie es die Beschwerdeführerin