7 nungs- und Scheidungssituation der Eltern der Beschwerdeführerin zu berücksichtigen, bei der es unter anderem auch um die Zuteilung des Sorgerechts geht (vgl. dazu die Aussagen von D.________ anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 2. August 2022, S. 7 Z. 268-270, wobei sie die Vermutung äusserte, dass der Beschuldigte versucht habe, G.________ zu entführen [vgl. dazu S. 7 Z. 275-298 der polizeilichen Einvernahme von D.________ vom 2. August 2022 sowie das Meldeformular Häusliche Gewalt vom 28. Juni 2020, S. 3]).