Anders als die Beschwerdeführerin dafürhält, bestehen durchaus Hinweise darauf, dass ihre Aussagen auf Suggestionen ihrer Mutter basieren könnten. Zwar trifft es zu, dass sie anlässlich der Befragung vom 10. August 2022 auf wiederholte Frage, ob sie wisse, weshalb sie in das Kinderspital Bern gekommen sei, angegeben hatte, dass sie einen Termin habe, aber nicht genau wisse, wieso sie hier sei (Videoaufnahme der Kindsbefragung von C.________ vom 10. August 2022, ab Minute 13:30).