_ vom 10. August 2022, ab Minute 22:25). Gänzlich unklar blieb nach Einschätzung der beurteilenden Fachpersonen ebenso etwa die fragmentarische Aussage, wonach der Beschuldigte der Beschwerdeführerin mit einer Schere Haut an der Handfläche abgeschnitten und ihr dabei wehgetan habe (Bericht zur Kindsbefragung vom 16. August 2022, S. 2). 7.5 Anders als die Beschwerdeführerin dafürhält, bestehen durchaus Hinweise darauf, dass ihre Aussagen auf Suggestionen ihrer Mutter basieren könnten.