Fantasiegeschichten vermische (Bericht zur Kindsbefragung vom 16. August 2022, S. 1 und 2). Obschon diese Erscheinung ebenfalls altersadäquat erscheinen mag, scheint die Feststellung im Bericht zur Kindsbefragung, wonach eine zuverlässige Klärung des Geschehenen auch deshalb schwierig zu erlangen sei, äusserst nachvollziehbar. Entgegen den Vorbringen in der Beschwerde kann im Falle der Beschwerdeführerin nicht gesagt werden, dass ihre Fantasiegeschichten allesamt leicht als solche er-