Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung zum Nachteil von D.________ ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen. 4. In der angefochtenen Verfügung resümiert die Staatsanwaltschaft zunächst insbesondere die im Strafverfahren getätigten Aussagen von D.________, G.________