Nachdem sämtliche Parteien Akteneinsicht erhalten hatten, gab der verfahrensleitende Staatsanwalt den Parteien mit Verfügung vom 29. März 2023 Gelegenheit, zum Ergebnis der bisherigen Untersuchung und zum weiteren Verfahrenshergang Stellung zu nehmen. Mit Verfügung vom 5. Juni 2023 wurde von den jeweiligen Eingaben Kenntnis genommen und gegeben sowie in Aussicht gestellt, dass in den Kalenderwochen 30 bis 32 Frist gemäss Art. 318 StPO angesetzt werde. Nachdem am 2. August 2023 die Mitteilung gemäss Art. 318 StPO erfolgt war, wurde die Untersuchung mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 eingestellt.