Am 6. Februar 2023 holte die Staatsanwaltschaft bei der behandelnden Therapeutin von D.________, H.________ I.________ (Klinik) einen schriftlichen Bericht zur Behandlung von D.________, insbesondere zur Anamnese, Diagnose und Therapie, sowie Angaben zu Inhalt und Zeitpunkt allenfalls thematisierter sexueller Übergriffe ein; dieser gelangte am 13. März 2023 bei der Staatsanwaltschaft ein. Nachdem sämtliche Parteien Akteneinsicht erhalten hatten, gab der verfahrensleitende Staatsanwalt den Parteien mit Verfügung vom 29. März 2023 Gelegenheit, zum Ergebnis der bisherigen Untersuchung und zum weiteren Verfahrenshergang Stellung zu nehmen.