ein zweites Mal einvernommen (delegierte Einvernahme von D.________ als Opfer vom 10. Januar 2023). Am 3. Februar 2023 zog die Staatsanwaltschaft des Weiteren die Akten des Zivilverfahrens CIV 20 1939 (etc.) sowie die KESB-Akten 2020-3076 C.________ und 2020-3077 G.________ bei. Am 6. Februar 2023 holte die Staatsanwaltschaft bei der behandelnden Therapeutin von D.________, H.________ I.________ (Klinik) einen schriftlichen Bericht zur Behandlung von D.________, insbesondere zur Anamnese, Diagnose und Therapie, sowie Angaben zu Inhalt und Zeitpunkt allenfalls thematisierter sexueller Übergriffe ein;