_ vom 2. August 2022). Am 10. August 2022 erfolgte eine Befragung der Beschwerdeführerin durch die Kinderschutzgruppe des Inselspitals Bern (siehe dazu den Bericht zur Kindsbefragung vom 16. August 2022). Sodann wurde der Beschuldigte delegiert einvernommen (delegierte Einvernahme des Beschuldigten vom 19. September 2022). Der Bruder der Beschwerdeführerin, G.________, (nachfolgend: G.________) wurde am 21. Oktober 2022 im Rahmen einer Videoeinvernahme zum Geschehenen befragt (Rapport Videoeinvernahme vom 1. November 2022). Schliesslich wurde D.________ ein zweites Mal einvernommen (delegierte Einvernahme von D._