3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte kann den Akten entnommen werden, dass die Mutter der Beschwerdeführerin am 2. August 2022 am Schalter der Polizeiwache in Thun Meldung erstattete und angab, dass ihre Tochter C.________ durch den Beschuldigten mehrfach sexuell missbraucht worden sei. Zudem gab sie an, während der Ehe selbst einmal durch den Beschuldigten vergewaltigt worden zu sein (siehe Anzeigerapport vom 14. Januar 2023, S. 1 und 3). In der Folge wurde D.________ noch am selben Tag erstmals als Auskunftsperson durch die Polizei einvernommen (polizeiliche Einvernahme von D.________ vom 2. August 2022)