__ das dazugehörige Begleitschreiben sowie ein zusätzliches Exemplar des Gesuchs nach. Mit Verfügung vom 22. November 2023 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren, stellte den Parteien eine Kopie der Beschwerde zu und nahm und gab von der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 20. November 2023 Kenntnis. Des Weiteren hiess sie das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin E.________ als unentgeltliche Rechtsbeiständin für das oberinstanzliche Verfahren gut. Der Beschuldigte verzichtete mit Eingabe vom 11.