Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 11. Oktober 2023 (O 22 7762) sei in Bezug auf die Delikte «sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen ca. zwischen Oktober 2021 (oder kurz vorher) bis Mitte Juni 2022 an der F.________ (Adresse), zum Nachteil der Beschwerdeführerin» aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, sei anzuweisen, das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren O 22 7662 in diesem Umfang fortzusetzen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -