Mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Am 17. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin E.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 11. Oktober 2023 (O 22 7762) sei in Bezug auf die Delikte «sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen ca. zwischen Oktober 2021 (oder kurz vorher) bis Mitte Juni 2022 an der F.______