1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern, angeblich begangen zum Nachteil seiner leiblichen Tochter C.________, (nachfolgend: Beschwerdeführerin/C.________) sowie wegen angeblicher Vergewaltigung zum Nachteil seiner Noch-Ehefrau D.________ (nachfolgend: D.________). Mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.