2. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Oktober 2023 (BM 23 44790) wird aufgehoben und diese angewiesen, das Strafverfahren im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton. 4. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.