Er habe ihn einfach mit der flachen Hand zu Boden gedrückt. Es könne schon sein, dass er seine Hand im Halsbereich gehabt habe. Er habe ihn aber sicher nicht mit der Hand am Hals gepackt und zugedrückt (polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 20. September 2023, S. 4 Z. 149-154). Ungeachtet dessen, dass gemäss Arztbericht des Notfalls Sonnenhof vom 3. September 2023 keine Würgemale festgestellt werden konnten, stellt sich die Frage, ob die vom Beschuldigten geschilderte Vorgehensweise, insbesondere das Fixieren des Beschwerdeführers auf dem Boden unter