Dabei seien sie zu Fall gekommen. Der Beschwerdeführer habe schliesslich rücklings auf dem Boden gelegen und er sei auf ihm drauf gewesen. Er habe seine Hand an die Brust des Beschwerdeführers gehalten, damit er unten bleibe. Am Hals gepackt habe er ihn nicht. Der Beschwerdeführer habe sich weiter gewehrt und sich dann so gedreht, dass er unter dem Beschuldigten auf dem Bauch gelegen habe. Dann habe er versucht aufzustehen. Er habe ihn dann so gehalten, dass er habe aufsitzen können.