Weiter ist zu beachten, dass der Beschuldigte den Tathergang dahingehend beschrieben hat, dass er versucht habe, den Beschwerdeführer zurückzuhalten, indem er ihn zuerst hinten am T-Shirt gezogen und ihn dann mit den Armen von hinten umgriffen habe. Der Beschwerdeführer habe alsdann mit den Armen gefuchtelt und sich zu lösen versucht. Dabei habe er sich gedreht, so dass sie schliesslich wieder frontal zueinander gewesen seien. Der Beschwerdeführer habe weiter mit den Armen gefuchtelt, welche er zu greifen versucht habe. Dabei seien sie zu Fall gekommen.