undatierten Bildmaterial lediglich eine Schürfung am Knie und ein Hämatom am Unterschenkel aufgewiesen hat (vgl. dazu die dem Anzeigerapport vom 5. Oktober 2023 beiliegenden Fotoaufnahmen der Verletzungen des Beschwerdeführers und des Beschuldigten sowie den Arztbericht des Notfalls Sonnenhof vom 3. September 2023 betreffend die Verletzungen des Beschwerdeführers). Weiter ist zu beachten, dass der Beschuldigte den Tathergang dahingehend beschrieben hat, dass er versucht habe, den Beschwerdeführer zurückzuhalten, indem er ihn zuerst hinten am T-Shirt gezogen und ihn dann mit den Armen von hinten umgriffen habe.