3 3. 3.1 Zum Sachverhalt geht aus dem Anzeigerapport vom 5. Oktober 2023 hervor, dass der Beschuldigte den Beschwerdeführer am 2. September 2023 bis zum Erscheinen der Polizei körperlich habe zurückhalten wollen, worauf eine Rangelei entstanden sei, wobei sich beide Beteiligten leicht verletzt hätten. Grund für das Festhalten sei eine dem Beschuldigten zugetragene Information gewesen, aufgrund derer er davon ausgegangen sei, dass der Beschwerdeführer der Tochter des Beschuldigten und ihren Kolleginnen nachstelle.